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NIS2 & Compliance

NIS2 ist geltendes Recht – wir machen die Umsetzung nachweisbar.

Nicht „NIS2 kommt“, sondern: NIS2 gilt. Die Firewall ist ein zentraler Baustein der geforderten Maßnahmen. Wir unterstützen Sie bei einer sauberen, dokumentierten Umsetzung – sachlich und ohne Panikmache.

Rechtsstand (Anfang 2026)

Was gilt – und warum es die Geschäftsführung betrifft

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick. Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Geltendes Recht

Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft – ohne Übergangsfrist.

29.500 Unternehmen

Rund 29.500 Unternehmen in 18 Sektoren sind betroffen – deutlich mehr als unter der bisherigen KRITIS-Regulierung.

Persönliche Haftung

Die Geschäftsführung haftet persönlich. Bußgelder reichen bis zu 10 Mio. € bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Nachweispflicht

Technische und organisatorische Maßnahmen müssen nicht nur umgesetzt, sondern auch nachweisbar dokumentiert sein.

Was NIS2 verlangt

Anforderungen mit direktem Firewall-Bezug

NIS2 fordert ein angemessenes Risikomanagement. Mehrere der geforderten technischen Maßnahmen betreffen unmittelbar die Firewall.

Netzwerk- & Perimetersicherheit

Sichere Segmentierung und Kontrolle des Datenverkehrs – ein Kernbereich der Firewall.

Zugriffskontrolle & Verschlüsselung

Kontrollierte Zugänge und verschlüsselte Verbindungen (z. B. VPN) für Standorte und Mitarbeiter.

Multi-Faktor-Authentifizierung

NIS2 fordert starke Authentifizierung. Administrative Zugänge und VPN-Fernzugriffe über die Firewall lassen sich mit MFA absichern.

Härtung & sichere Konfiguration

Ein gehärtetes, regelmäßig überprüftes Regelwerk nach dem Minimalprinzip reduziert die Angriffsfläche – Teil der geforderten Cyberhygiene.

Monitoring & Angriffserkennung

Kontinuierliche Überwachung sicherheitsrelevanter Ereignisse.

Vorfallsbehandlung & Meldepflicht

Definierte Abläufe für Erkennung, Reaktion und Meldung von Sicherheitsvorfällen.

Patch- & Schwachstellenmanagement

Sicherheitsupdates müssen geprüft und zeitnah eingespielt werden.

Lieferketten-Sicherheit

Risiken bei Dienstleistern und in der Lieferkette müssen ausdrücklich bewertet und gesteuert werden (Supply Chain Security).

Nachweisbarkeit & Dokumentation

Maßnahmen müssen belegbar sein – Berichte, Protokolle und gepflegte Konfigurationen.

Lieferketten-Sicherheit

Auch wer nicht direkt betroffen ist, ist oft mittelbar in der Pflicht

NIS2 verpflichtet die betroffenen Unternehmen ausdrücklich dazu, Risiken in ihrer Lieferkette und bei ihren Dienstleistern zu bewerten und zu steuern. Die Richtlinie nennt die „Supply Chain Security“ sogar ausdrücklich als Pflichtbestandteil des Cyber-Risikomanagements.

Unternehmen können sich also nicht darauf berufen, dass ein Sicherheitsvorfall bei einem externen Dienstleister entstanden ist. In der Praxis geben betroffene Unternehmen diese Anforderungen an ihre Zulieferer weiter – damit wird NIS2 auch für viele Unternehmen wichtig, die formal nicht direkt unter die Regulierung fallen.

Wie wir helfen

Von der Pflicht zum nachweisbaren Zustand

Wir setzen nicht nur Technik um, sondern sorgen dafür, dass die Maßnahmen belegbar sind – das, was bei NIS2 entscheidend ist.

  • Eine moderne, europäische Firewall als zentralen technischen Baustein der geforderten Maßnahmen.
  • Saubere Segmentierung, Zugriffskontrolle und verschlüsselte Standortvernetzung.
  • Mit dem Managed Service: kontinuierliches Monitoring, Patch-Management und Incident-Unterstützung.
  • Nachvollziehbare Dokumentation und Reporting – ein wichtiger Baustein für den geforderten Nachweis.

FAQ

Häufige Fragen

Sind wir von NIS2 betroffen?

Das hängt von Sektor und Unternehmensgröße ab. Wichtig: Auch wer nicht direkt betroffen ist, gerät über die Lieferkette häufig indirekt in die Pflicht. Wir geben Ihnen eine ehrliche Ersteinschätzung – diese ersetzt keine Rechtsberatung.

Reicht eine Firewall aus, um NIS2 zu erfüllen?

Nein. Die Firewall ist ein zentraler technischer Baustein, NIS2 verlangt aber ein umfassenderes Risikomanagement. Den Firewall-Teil decken wir nachweisbar ab und ordnen ihn in das Gesamtbild ein.

Was bedeutet die „persönliche Haftung" der Geschäftsführung?

Die Leitungsebene haftet für die Umsetzung und Überwachung der Risikomanagementmaßnahmen. Diese Pflicht lässt sich nicht vollständig an die IT oder Dritte delegieren.

Wie weisen wir die Maßnahmen gegenüber Behörden nach?

Über dokumentierten Betrieb: Reporting, Protokolle, gepflegte Konfigurationen und nachvollziehbare Prozesse. Genau diese Nachweisbarkeit ist bei NIS2 entscheidend.

Ersetzt Ihre Unterstützung eine Rechtsberatung?

Nein. Wir unterstützen technisch und organisatorisch. Die rechtliche Bewertung Ihrer konkreten Betroffenheit gehört in die Hände einer Rechtsberatung.

Unsicher, wo Ihr Unternehmen bei NIS2 steht?

Wir geben Ihnen eine ehrliche Ersteinschätzung zur Rolle Ihrer Firewall – unverbindlich und verständlich.

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